Gottesdienstregeln
Es gelten die Corona-Verordnung und das Corona-Schutzkonzept für die Feier von Gottesdiensten des Erzbischöflichen Ordinariates für Pfarreien im Land Brandenburg vom 26. November2021: Gottesdienste ausschließlich unter 2G-Regel
Achtung
neue Regeln zum Kirchenbesuch
* Zutritt nur mit Mund-/Nasenschutz
* Händedesinfektion am Eingang
* jede 2. Bank bleibt frei
* pro Bank entweder 3 Einzelpersonen oder 2 Paare oder 1 Familie mit Kindern
* Stühle müssen mit genutzt –
dürfen aber nicht verstellt werden